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Fassadensanierungsprogramm der Stadt Tessin
Mit der Fassadensanierung an den Wohngebäuden können alle Eigentümer einen Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes leisten. Deshalb fördert die Stadt Tessin mit 10,23 EUR pro Quadratmeter die Straßenfrontfassade von Wohnhäusern bis zu einem Maximalbetrag von 511,50 EUR.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden in Tessin und den dazugehörenden Ortsteilen Vilz, Helmstorf, Klein-Tessin und Neu-Gramstorf sowie den Einzelgehöften.
Die Anträge hierzu können im Bauamt der Stadt Tessin während der Sprechzeiten abgeholt werden.
Begrüßungsgeld für neugeborene Einwohner
Die Stadt Tessin zahlt seit 1996 an alle neugeborenen Kinder ein Begrüßungsgeld.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Mutter des Kindes am Tag der Geburt ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Tessin hat.
Das Begrüßungsgeld beträgt einmalig 200,00 €. Die Anträge sind im Schulamt der Stadt Tessin oder ... hier erhältlich.

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